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Lieferung

LIEFERBEDINGUNGEN

Lieferungen erfolgen nur innerhalb von Österreich. Dazu hat der Kunde eine österreichische Liefer- und Rechnungsadresse bekannt zu geben. Wird keine österreichische Liefer- und Rechnungsadresse bekanntgegeben, kommt kein Vertrag zustande.

SPEZI liefert nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich. Eine Lieferung an Packstationen ist leider nicht möglich.

Die Lieferzeit beträgt eine Woche; diese hängt jedoch auch von den entsprechenden Beförderern ab und kann in einzelnen Fällen - sofern nicht Abweichendes angekündigt bzw. schriftlich vereinbart ist – bis zu 30 Tage nach Übermittlung der Bestellung betragen.

Bei Nichteinhaltung der Liefertermine wird der KUNDE verständigt und der zu erwartende neue Liefertermin bekanntgegeben. Bei einer Verzögerung von mehr als drei Wochen kann der KUNDE von der Bestellung Abstand nehmen und vom Vertrag zurücktreten. Allfällig geleistete Zahlungen werden dem KUNDEN diesfalls umgehend rückerstattet.

SPEZI übernimmt keine Haftung bei Vorliegen von Lieferhindernissen im Bereich von Zulieferern und Produzenten. Sollte die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit durch nicht von SPEZI zu vertretende Umstände (insbesondere bei Nichtlieferung durch Zulieferern und Produzenten) oder Höhere Gewalt unmöglich werden, ist SPEZI berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten.

Der KUNDE genehmigt bei Versendung ausdrücklich die verkehrsüblichen Versendungsarten für die bestellten Waren, wie zB Post, Bahn, Flugzeug, Schiff, private Boten- und Zustelldienste wie DHL etc.

Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht auf den KUNDEN über, sobald die Ware an den KUNDEN oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der KUNDE selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von SPEZI vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

Transportschäden sind dem jeweiligen Beförderer unverzüglich mitzuteilen.